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Willkommen bei der Informations-Technologie-Beratung
Helmut Deuble




Ich habe mein Geschäft im Juni 2006 aufgegeben.
Also vor fast 19 Jahren.

Es fällt mir schwer höflich zu bleiben.
Also, an die Herrschaften der Rundfunk-Beitragsstelle:
Nach HGB §257 bin ich verpflichtet, Unterlagen nur 10 Jahre aufzubewahren.
Lassen Sie mich in Ruhe.